Reservation eines Termins Um unseren Kundinnen und Kunden Wartezeiten zu ersparen, werden Ehevorbereitungsverfahren, Vorverfahren der eingetragenen Partnerschaften, die Beurkundung von Kindesanerkennungen und Namenserklärungen nach Auflösung der Ehe in der Regel nur nach vorgängiger Terminreservation vorgenommen.
Trauungen / Beurkundung eingetragener Partnerschaften Termine können in der Regel frühestens 6 Monate vor der Trauung/Beurkundung reserviert werden, unter Vorbehalt des rechtzeitigen Abschlusses des Ehevorbereitungsverfahrens resp. Vorverfahrens der eingetragenen Partnerschaft. Die Trauung/Beurkundung der eingetragenen Partnerschaft muss spätestens 3 Monate nach Abschluss des Vorbereitungsverfahrens stattfinden. Der Termin ist mit dem jeweiligen Zivilstandsamt frühzeitig zu vereinbaren.
Bestellung von Registerauszügen Registerauszüge können telefonisch, schriftlich oder über den Online-Schalter auf www.horw.ch bestellt werden.