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Das Amt für Gemeinden (AfG)
Das AfG besteht aus zwei Hauptbereichen: Hier sind die Staatsaufgaben mit Entscheidungs- und Aufsichtsfunktionen gegenüber den Gemeinden. Dort arbeiten wir an Reformprozessen wie der Gemeindereform 2000+, wo wir den Gemeinden in einem prozessorientierten Vorgehen Unterstützung anbieten.
Ob Gemeindereform, Finanzausgleich oder Einbürgerungen – mit unseren Themen stehen wir oft in der politischen Diskussion. Für uns heisst das einmal, sich den politischen Gegeben-heiten anzupassen, ein anderes Mal bedeutet es, nach Legitimation zu suchen. Sicher aber müssen wir in der Lage sein, uns immer wieder zu erklären.
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