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Bürgerrecht

In seinem Integrationsleitbild schreibt der Regierungsrat des Kantons Luzern:

"Wir unterstützen die Einbürgerung von auf Dauer in der Schweiz lebenden Ausländerinnen und Ausländern als wichtige Integrationsmassnahme. Wir ermutigen die Gemeinden, besonders die Einbürgerung derjenigen jungen Ausländerinnen und Ausländer zu fördern, die in der Schweiz geboren wurden oder den Grossteil der obligatorischen Schulzeit in der Schweiz absolviert haben."

Eine Einbürgerung findet auf drei Ebenen statt: bei den Gemeinden, den Kantonen und beim Bund. Im Kanton Luzern koordiniert das Amt für Gemeinden die Einbürgerungen von Ausländerinnen und Ausländern und erteilt im Auftrag des Justizdepartementes das kantonale Bürgerrecht.

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Kontakt


Sonja Bucher

Telefon 041 228 57 95
Fax 041 210 14 62
Mail: Sonja Bucher
Fragen?

- Bei Fragen zur Einbürgerung    stehen Ihnen die Gemeinde-    verwaltungen zur Verfügung.

- Bei Fragen rund um das Bürger-   recht wenden Sie sich an das Amt   für Gemeinden (siehe Kontakt
  oben)